Formivar 60% ad us. vet.
- Artikel-Nr.: 7340
- Formivar ist eine 60%ige Ameisensäurelösung, die zur Behandlung von Bienenvölkern gegen die Varroamilbe genutzt wird
- Empfohlener Anwendungszeitraum: Zweimalige Winterbehandlung nach der letzten Honigernte im Abstand von ca. zwei Wochen mittels eines Verdunsters
- Formivar ad us. vet. (für den Veterinärgebrauch)
- Inhalt: 1 Liter
Gebrauchsinformationen des Herstellers (Stand: 12/2018):
Bezeichnung des Tierarzneimittels: FORMIVAR 60% ad us. vet., Lösung, Ameisensäure zur Behandlung der Varroose der Honig-biene (Apis mellifera)
Arzneimittel für Tiere (Bienen).
Stoff- oder lndikationsgruppe: Antiparasitikum.
Anwendungsgebiete: Varroose der Honigbiene (Apis mellifera).
Gegenanzeigen: Nicht während der Tracht anwenden.
Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung: Beim Arbeiten mit Ameisensäure sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Es sind keine bekannt.
Warnhinweise: FORMIVAR (Ameisensäure) 60% ad us. vet. darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Die Lösung verursacht Verätzungen. Dämpfe nicht einatmen. Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser spülen und Arzt konsultieren. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen.
Achtung
Dosierung für jede Tierart, Art und Dauer der Anwendung:
Dosierung mit Einzel- und Tagesangaben: Die empfohlene Dosis für ein- bzw. zweizargige Völker liegt im Spätsommer/Herbst (vor der Brutpause) bei 6–10 g Ameisensäure 60% pro Zarge und Tag, im Sommer (nach der Abschleuderung) bei 15–20 g pro Zarge und Tag. Die Minimaldosis von 6 g pro Tag (vor der Brutpause) bzw. 15 g pro Tag (nach der Abschleu-derung) darf nicht unterschritten werden. Die Gesamtdosis beträgt 85 g Ameisensäure 60% pro Zarge und Behandlung. Das Volumen einer Zarge entspricht rund 40 Litern (≈40 dm³). Bei Beutetypen mit abweichendem Volumen ist die Dosis von Ameisensäure 60% dem vorhandenen Beutevolumen anzupassen. Der angegebene mittlere Dosisbereich ist einzuhalten. Kurzfristige Überschreitungen der Dosis innerhalb der ersten 3 Behandlungstage um bis zu 100% können toleriert werden.
Art und Dauer der Anwendung: Die Ameisensäure wird mit Hilfe geeigneter Applikatoren (Verdunstungshilfen) in die Bienenvölker eingebracht. Das Besondere dieser Applikationsform ist die kontinuierliche Verdunstung niedriger Dosen pro Zeiteinheit über einen längeren Zeitraum. Die Verdunstung der Ameisensäure im Bienenvolk hat mit der höchstmöglichen Gleichmäßigkeit über einen Zeit-raum von 10 Tagen zu erfolgen.
Beschreibung eines geeigneten Applikators (Beispiel s. Abb. 1): Der Applikator besteht aus einem Kunststoffgefäß (Material: Polypropylen, säurefest, lebensmittelecht) in dessen Vorratsbehälter (1) während der Applikation ein Unterdruck entsteht, sowie einem Auslauf- und Verdun-stungsbehälter (2). Vorrats- und Verdunstungsbehälter stehen über eine unmittelbar über dem Boden ange-ordnete Öffnung (Auslaufbereich, 3) in Verbindung. Ein abnehmbarer Deckel (4) schließt den Verdunstungsbe-hälter ab, damit keine Bienen oder Fremdkörper in den Verdunstungsbehälter gelangen können.Der Deckel ist mit einem Schlitz für die Verdunstungs-fläche versehen.Der Applikator wird vor der Anwendung im Bienenvolk in einem Leerrahmen durch vorgegebene Lochungen (5)angeschraubt und über die Öffnung in der Seitenwand (3) mit Ameisensäure 60% befüllt. In den Auslauf- und Verdunstungsbehälter des Applikators wird dann die Verdunstungsfläche (6) aus Papierfilz (Material: Holz-schliffpapierfilz, Dicke: 1,5 mm) eingeschoben. Die Verdunstungsfläche beträgt im Allgemeinen 18 cm², kann aber bei Bedarf (Abweichungen von der Tagesdosis) auf 9 bzw. 30 cm² verändert werden.Kurzfristige Abweichungen von der mittleren Tagesdosis um bis zum Doppelten können in den ersten drei Tagen toleriert werden.Die Verdunstungsfläche ist erst direkt vor Einbringen in das Bienenvolk in den Applikator einzuschieben. Die Ameisensäure steigt nun in der Verdunstungsfläche auf und wird über ihre Oberfläche an die Umgebung ab-gegeben. Durch die Entstehung eines Unterdruckes im Vorratsbehälter bleibt der Flüssigkeitsspiegel im Verdun-stungsbehälter annähernd konstant.Der Applikator wird neben dem Brutnest, möglichst im Anschluss an eine Deckwabe, eingehängt. Einzargige Völker erhalten einen Applikator, zweizargige entspre-chend zwei Applikatoren.Das Einhängen erfolgt generell fluglochfern und, bei Zweizargern, in der oberen Zarge in diagonaler Anord-nung zur unteren Zarge.Der Applikator bleibt im Volk, bis die Ameisensäure verdunstet ist.
Hinweise für die richtige Anwendung: Die detailierten Anwendungshinweise der Applikatoren sind unbedingt zu befolgen.Die Behandlung erfolgt zweimal pro Jahr, einmal direkt nach der Abschleuderung, einmal vor der Brutpause (in Mitteleuropa im Juli bzw. September). Brut muss während der Behandlung vorhanden sein.
Hinweise für den Fall der Überdosierung: Verdunster entnehmen, Verdunstungsfläche verkleinern.
Nebenwirkungen: Beim Beachten der Anwendungsemp-fehlungen sind keine Nebenwirkungen bekannt. Hinweis: Jede beobachtete Nebenwirkung ist dem Tier-arzt oder Apotheker mitzuteilen.
Wartezeit: Wartezeit für Honig: Anwenden nach der letzten Honigernte des Jahres.
Besondere Lagerungshinweise: Vor Licht und Wärme geschützt aufbewahren. Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren. Das Arzneimittel nach Ablauf des auf dem Behältnis angegebenen Verfalldatums nicht mehr anwenden.
Besondere Warnhinweise:
Vorsichtsmassnahmen für die Anwendung: Beim Arbeiten mit Ameisensäure sind Schutzhandschuhe zu tragen. Die Lösung verursacht Verätzungen. Dämpfe nicht einatmen. Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser spülen und Arzt konsultieren. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen.
Besondere Vorsichtsmassnahmen für die Entsorgung von nicht verwendetem Arzneimittel oder von Abfallmaterialien, sofern erforderlich: Nicht aufgebrauchte Mengen von FORMIVAR 60% ad us. vet. sind vor dem Entsorgen stark mit Wasser zu verdünnen. (mindestens im Verhältnis 1:10). Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.